IMMO rent

Hausregeln

  1. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr.
  2. Eine Zwischenvermietung ist untersagt.
  3. Eine Untervermietung ist untersagt.
  4. Sollten Schäden an der Wohnung oder an Einrichtungsgegenständen bemerkt werden oder selbst verursacht worden sein, sind diese umgehend dem Eigentümer zu melden. 
  5. Bei Verlust eines Schlüssel sind die Kosten für den Ersatz des Schlüssels oder der Schlüsselanlage durch den Mieter zu tragen.
  6. Alle Gegenstände in der Ferienwohnung sind Eigentum des Vermieters. Sollten Handtücher, Bettwäsche oder andere Gegenstände entwendet oder beschädigt werden, ist dies dem Vermieter anzuzeigen und auf seinen Wunsch ggfs. zu ersetzen. Wir behalten uns vor, diese Entwendungen zur Anzeige zu bringen.
  7. Entstehender Müll während der Mietung der Unterkunft ist gemäß den lokalen Gesetzen zur Mülltrennung zu trennen (siehe hierzu die ausgehangenen Hinweiszettel, der unter links einsehbar ist. Altglas ist selbstständig an den jeweiligen Altglascontainern zu entsorgen (siehe hierzu die jeweiligen Links auf der Startseite). Der Arbeitsaufwand bei nachträglich notwendiger Sortierung des Hausmülls wird in Rechnung gestellt (30 Euro pauschal pro angefangener Stunde).
  8. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Wohnung von einer Fachfirma beauftragt die Wohnung vom Nikotin zu befreien. Die Kosten hierfür wird dem Mieter 1:1 weiterberechnet, sowie evtl. Mietausfälle.
  9. Die Wohnung muss in einem angemessenen Zustand hinterlassen werden. Angemessen damit meint: besenrein.
  10. Wird die Wohnung in einem nicht tolerierbaren Zustand hinterlassen, so dass ein erhöhter Reinigungsaufwand von über 3 Arbeitsstunden notwendig wird, wird dies via Foto dokumentiert und durch eine höhere Reinigungsgebühr (50 Euro pro angefangener Stunde) oder Schadensersatz gemäß einem Handwerkerangebot in Rechnung gestellt.
  11. Alle Fenster sind vor verlassen der Wohnung zu verschließen. Bei festgestelltem Verstoß werden dafür EUR 20,– nachberechnet.
  12. Alle Lichter (auch Kerzen und ähnliche Dinge) sind vor Verlassen der Wohnung auszuschalten bzw. zu löschen.
  13. Die Nutzung des Wlans und Internetzugangs erfolgt nach deutschem Recht. Illegale Aktivitäten werden zur Anzeige gebracht.